Dirimierungsrecht

Dirimierungsrecht
Di|ri|mie|rungs|recht 〈n. 11; unz.; österr.〉 Recht (des Vorsitzenden), bei Stimmengleichheit eine Entscheidung herbeizuführen

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Di|ri|mie|rungs|recht, das (österr.):
Recht eines Vorsitzenden o. Ä., (bei Stimmengleichheit) durch seine Stimme eine Entscheidung herbeizuführen.

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Di|ri|mie|rungs|recht, das (österr.): (bei Stimmengleichheit) Recht eines Vorsitzenden o. Ä., durch seine Stimme eine Entscheidung herbeizuführen.

Universal-Lexikon. 2012.

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